Product code: Feuerkorb "Thors store Hammer" aus 4mm Stahl
Extrem hochwertiger Feuerkorb aus sehr massivem 4 mm Stahl mit Feuerrost und Ascheblech und gelasertem Motiv wertet Ihren Garten auf und ist auf Grund der Materialstärke nicht mit anderen Feuerkörben vergleichbar.
SONDERPREIS
(Bild 2 und 3 dienen als Beispiele)
Gewicht: ca. 43 kg
Konfektion: gelascht, geschlitzt, verschränkt und fest montiert.
Maße: ca. L: 400 x B: 400 x H: 800 mm
Optional kann für den Feuerkorb auch Grillplatte, Kohleeinsatz und Spießaufsatz aus 4mm Edelstahl montiert werden um store die Grillfunktion zu nutzen
Auch die Einbringung Ihres persönlichen Motives, Wappen oder Schriftzuges ist nach Machbarkeitsprüfung möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage:
www.steelfireboxx.com
Sicherheitsbestimmungen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen /-körbe im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes, stückiges Holz (§3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BlmSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§3 Abs. 1 Nr. Sa der 1. BlmSchV). Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen, wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen..
SONDERPREIS
(Bild 2 und 3 dienen als Beispiele)
Gewicht: ca. 43 kg
Konfektion: gelascht, geschlitzt, verschränkt und fest montiert.
Maße: ca. L: 400 x B: 400 x H: 800 mm
Optional kann für den Feuerkorb auch Grillplatte, Kohleeinsatz und Spießaufsatz aus 4mm Edelstahl montiert werden um store die Grillfunktion zu nutzen
Auch die Einbringung Ihres persönlichen Motives, Wappen oder Schriftzuges ist nach Machbarkeitsprüfung möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage:
www.steelfireboxx.com
Sicherheitsbestimmungen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen /-körbe im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes, stückiges Holz (§3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BlmSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§3 Abs. 1 Nr. Sa der 1. BlmSchV). Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen, wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen..