Product code: Pflegeberater store
Die Weiterbildung zum Pflegeberater wird nach § 45 SGB XI sowie den aktuellen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt.
Voraussetzungen:
Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
Dauer:
6 Tage in Vollzeit (48 UE)
12 Tage in Teilzeit (48 UE)
Prüfung:
mündlich-praktische Prüfung
Abschluss:
Zertifikat
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen des Lehrgangs:
Die Weiterbildung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen oder Pflegestützpunkten, die Kurse oder Beratungen für pflegende Angehörige durchführen wollen. Zugangsvoraussetzungen sind eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Altenpfleger/in sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Berufsgruppen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Versicherten sowie auf deren Wunsch auch pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Die Pflegeberatung darf nur durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz profitieren vor allem Pflegestationen, da Ihnen die Beratungsgebühren zusätzlich von den Kostenträgern erstattet werden.
Abschluss:
Pflegeberater/in § 45 SGB XI
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses Pflegeberater/in § 45 SGB XI erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI. Dieses Zertifikat berechtigt sie, die in § 45 SGB XI geregelten Beratungen und Schulungen für pflegende store Angehörige durchzuführen..
Voraussetzungen:
Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
Dauer:
6 Tage in Vollzeit (48 UE)
12 Tage in Teilzeit (48 UE)
Prüfung:
mündlich-praktische Prüfung
Abschluss:
Zertifikat
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen des Lehrgangs:
Die Weiterbildung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/innen von ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen oder Pflegestützpunkten, die Kurse oder Beratungen für pflegende Angehörige durchführen wollen. Zugangsvoraussetzungen sind eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Altenpfleger/in sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Berufsgruppen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihren pflegebedürftigen Versicherten sowie auf deren Wunsch auch pflegenden Angehörigen und nahestehenden Personen eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Die Pflegeberatung darf nur durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz profitieren vor allem Pflegestationen, da Ihnen die Beratungsgebühren zusätzlich von den Kostenträgern erstattet werden.
Abschluss:
Pflegeberater/in § 45 SGB XI
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses Pflegeberater/in § 45 SGB XI erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat Pflegeberater/in nach § 45 SGB XI. Dieses Zertifikat berechtigt sie, die in § 45 SGB XI geregelten Beratungen und Schulungen für pflegende store Angehörige durchzuführen..